Während am Beispiel der Osman-Kavala-Akte über die Nichtumsetzung von EGMR-Urteilen diskutiert wird, wurde argumentiert, dass dies nicht auf eine einzige Person beschränkt sei, sondern die rechtliche Absicherung aller Bürger betreffe. In dem Text wurde unter Verweis darauf, dass die innerstaatlichen Rechtswege und die Entscheidungen des Verfassungsgerichts in der Türkei wirkungslos gemacht worden seien, festgestellt, dass das Recht auf Individualbeschwerde beim EGMR der letzte verbliebene unabhängige und universelle Kontrollweg sei.
Es wurde erklärt, dass dieses während der Amtszeit von Turgut Özal anerkannte Recht eine Garantie zum Schutz der Gedanken- und Meinungsfreiheit, der Religions- und Gewissensfreiheit sowie der unternehmerischen Freiheit darstelle. Es wurde betont, dass der Staatsrat, das Verfassungsgericht oder eine andere Instanz keinen Schritt zur Abschaffung dieses Rechts unternehmen dürfe.
Warum wichtig
Das Gewicht der Debatte liegt weniger im Ausgang einer einzelnen Beschwerde als in der Frage, durch welchen Mechanismus Einzelpersonen Menschenrechtsverletzungen überprüfen lassen können, die von nationalen Institutionen nicht behoben wurden. Nach dem Ansatz des Meinungsbeitrags kann eine Schwächung des Zugangs zum EGMR eine Einschränkung der Beschwerdemöglichkeiten in Bezug auf die Gedanken- und Meinungsfreiheit, die Religions- und Gewissensfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit bedeuten. Deshalb betrifft das Thema nicht nur diejenigen, die die Osman-Kavala-Akte verfolgen, sondern alle Bürger, die auf die Umsetzung innerstaatlicher Gerichtsentscheidungen vertrauen. Der Text hat jedoch den Charakter eines Meinungs- und Analysebeitrags; seine Bewertungen lassen die Fragen offen, ob das Recht auf Individualbeschwerde beim EGMR geschützt werden wird und wie die Wirkung nationaler Gerichtsentscheidungen gewährleistet werden soll.