Das in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendete Wechselkennzeichen ermöglicht es einer Person, mehrere Fahrzeuge abwechselnd mit demselben Kennzeichen zu nutzen. Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Teil und einem festen, für jedes Fahrzeug spezifischen Teil; der gemeinsame Teil wird an dem Fahrzeug angebracht, das am Straßenverkehr teilnehmen soll. Dadurch können nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden.
In Deutschland kann das System für zwei Fahrzeuge der Kategorien M1, L oder O1 angewendet werden, die derselben Gruppe angehören, sofern die Anforderungen an Kennzeichengröße und -anordnung erfüllt sind. Ein Auto und ein Motorrad können nicht dasselbe Kennzeichen nutzen. Das nicht genutzte Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum geparkt werden, sondern muss in einer Garage oder auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Für beide Fahrzeuge müssen weiterhin Steuern gezahlt werden und der Versicherungsschutz bleibt bestehen; einige Versicherungsunternehmen können aufgrund der abwechselnden Nutzung einen Prämienvorteil anbieten.
In Österreich kann dasselbe Kennzeichen für bis zu drei Fahrzeuge derselben Obergruppe verwendet werden. Außerdem reicht eine einzige digitale Autobahnvignette, die an das Kennzeichen gebunden ist, für bis zu drei Fahrzeuge aus.
In der Schweiz müssen die Fahrzeuge derselben Kategorie angehören, auf dieselbe Person zugelassen sein und sich im selben Kanton befinden. Das System kann hier insbesondere bei den Kosten für Versicherungen und Verkehrsabgaben Einsparungen ermöglichen. Die festen, fahrzeugspezifischen Teile zeigen, welches Fahrzeug identifiziert wird.
Warum das wichtig ist
Diese Regelung zeigt, dass die Nutzungserleichterung und die finanzielle Belastung für Personen mit mehreren Fahrzeugen nicht dasselbe sind: Selbst wenn eines der Fahrzeuge nicht auf die Straße kommt, laufen die Zahlungen für Steuern und Versicherungen weiter. Der gewährte Vorteil variiert daher je nach Land, Kategorie, der die Fahrzeuge angehören, und den von den Versicherungsunternehmen angebotenen Bedingungen; auch die Vignettenregelung in Österreich stellt eine weitere Dimension dieses Unterschieds dar. Dass ein nicht genutztes Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum abgestellt werden darf, wirkt sich nicht nur auf die Nutzung des Kennzeichens, sondern auch darauf aus, wo die Fahrzeuge untergebracht werden. Für die Leser bleibt als zentrale Frage offen, ob ihre eigenen Fahrzeuge die Anforderungen an Kategorie, Zulassung und Kennzeichen erfüllen; denn in Deutschland, Österreich und der Schweiz funktioniert die gleichnamige Regelung innerhalb unterschiedlicher Grenzen.