Der pensionierte Admiral Türker Ertürk erschien bei der ersten Anhörung in dem Verfahren vor Gericht, das wegen seiner Aussagen in einer Fernsehsendung vor drei Jahren wegen des Vorwurfs der „Bedrohung mit dem Ziel, durch Presse und Rundfunk in der Bevölkerung Angst und Panik zu verbreiten“, eingeleitet worden war. Ertürk nahm aus dem Gefängnis per SEGBİS an der Verhandlung vor dem 5. Strafgericht erster Instanz in Bakırköy teil; auch seine vier Anwälte waren bei der Verhandlung anwesend. Ertürk wies die Vorwürfe zurück und beantragte seine Freilassung sowie seinen Freispruch; das Gericht entschied, die Untersuchungshaft fortzusetzen.
In der Anklageschrift wurde dargelegt, dass er in der Sendung vor den Präsidentschaftswahlen 2023 gesagt habe, ein Machtwechsel werde „schmerzhaft, aber schmerzlos“ sein, dass der Hohe Wahlausschuss nach Recht und Gewissen entscheiden müsse und dass andernfalls Probleme entstehen könnten. Ertürk erklärte, die Aufnahmen stammten aus zwei Sendungen von vor 9 Jahren beziehungsweise 3,5 Jahren, seien aus dem Zusammenhang gerissen, gekürzt und montiert worden. Ertürk betonte, seine Aussagen seien politische Bewertungen und Prognosen gewesen, und erklärte, es sei keine konkrete Bedrohung ausgesprochen und keine Angst erzeugt worden.
Warum das wichtig ist
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob politische Bewertungen in einer Fernsehsendung als konkrete Bedrohung mit dem Ziel gewertet werden können, in der Bevölkerung Angst und Panik zu verbreiten. Dass die Verteidigung hervorhebt, die Aufnahmen seien aus Sendungen verschiedener Zeitpunkte entnommen und montiert worden, erfordert vom Gericht, nicht nur den Inhalt der Aussagen, sondern auch den Kontext der Sendung und die Art ihrer Übermittlung zu bewerten. In dieser Hinsicht zeigt das Verfahren, wie die Grenze zwischen politischer Prognose und strafrechtlicher Verantwortlichkeit in einem konkreten Fall behandelt wird. Die Fortsetzung der Untersuchungshaft macht deutlich, dass den Anträgen auf Freispruch und Freilassung bislang nicht stattgegeben wurde; die zentrale offene Frage ist, ob die Aussagen im Zusammenhang betrachtet die Tatbestandsmerkmale des Verbrechens der Bedrohung erfüllen.